Corona

Corona-Updates des Bundesverband Bowling e. V.


AKTUELLES

Aktuelle Meldung des Bundesverband Bowling e. V. zu den Corona-Maßnahmen
Liebe Bowling Freunde, liebe Kollegen, liebe Mitglieder,

Nachdem wir die erste Enttäuschung sacken lassen haben und realisiert haben, dass wir unsere Bowlingcenter vorläufig schließen müssen, möchten wir euch hier den offiziellen Beschluss von der Bundesregierung zu kommen lassen.

Bitte prüfen Sie unbedingt auch den Regierungsbeschluss Ihres Bundeslandes, der von der Bundesregierung noch abweichen kann.

Zur Hilfe senden wir Ihnen nochmals die Checkliste für Schließung, die wir Ihnen bereits im März zur Verfügung gestellt haben.


Unser Partner Hähnel Versicherung hat bereits eine Info für unsere Mitglieder vorbereitet:

ANBEI DIE NEUSTEN INFOS ZUR VERSICHERUNG

ab dem 02.11. trifft ein neuer Lockdown die gesamte Sport- und Freizeitbranche.

Es stellt sich daher die Frage, ob dieses Ereignis einen weiteren Leistungsfall der Betriebsschließungsversicherung auslösen könnte.

In den Versicherungsbedingungen heißt es:

  • 2, Punkt 4. Mehrfache Anordnung

Wird eine der durch die Versicherung gedeckten Maßnahmen mehrmals angeordnet und beruhen die mehrfachen Anordnungen auf den gleichen Umständen, so wird die nach Nr. 3 zu leistende Entschädigung nur einmal zur Verfügung gestellt.

Ich gehe davon aus, dass bei allen Betroffenen die vereinbarte Haftzeit von 30 bzw. 60 Schließungstagen bereits durch den Lockdown im Frühjahr erreicht ist und bereits gegenüber dem Versicherer geltend gemacht wurde.

Daher besteht nach den Versicherungsbedingungen kein neuer Anspruch, wenn man unterstellt, dass die Anordnung auf den gleichen „Umständen“ beruhen.

Es gibt jedoch auch Juristen, die heute etwas andere „Umstände“ erkennen als im Frühjahr und sich außerdem fragen, ob diese Klausel nicht ebenfalls intransparent und somit unwirksam sein könnte.

Wir möchten Sie daher bitten, diese Fragestellung mit Ihrem Anwalt zu besprechen. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass dies ein neuer Leistungsfall ist, dann benötigen wir eine formlose Schadensmeldung von Ihnen inkl. der Information über die Anzahl Ihrer Schließungstage vom 02.11. bis 30.11. auf der Grundlage Ihrer derzeitigen tatsächlichen Öffnungstage (viele Betriebe haben zuletzt mehrere Ruhetage in der Woche).

Wir hoffen, dass wir Sie mit diesen Informationen und Hilfestellungen ein klein wenig in dieser schwierigen Zeit unterstützen können.

Ihr Team der

Hähnel Assekuranzmakler


Da wir in den letzten Tagen vermehrt Anfragen erhalten haben, ein Hinweis in eigener Sache:

Es macht wenig Sinn einen Bundesverband Bowling mit einem DEHOGA zu vergleichen, hier reden wir von 200 Mitgliedern im Vergleich zu 55.000 Mitgliedern, wir reden von fünf ehrenamtlichen Vorständen, im Vergleich zu über 40 fest angestellten Mitarbeitern mit 3 Rechtsanwälten, die ausschließlich für diesen Verband arbeiten. Da muss man in Mathe nicht mal in der ersten Reihe gesessen sein.

Auch ist es uns aufgrund unserer finanziellen Möglichkeiten gar nicht möglich, irgendwelche Musterklagen bzw. Prozesse für ganz Deutschland zu führen, dazu fehlen uns schlicht und einfach die Mittel. Wir informieren über alle Möglichkeiten und können in Einzelfällen Mitglieder bei Klagen unterstützen, das haben wir damals auch mit dem Discobowling Prozess gemacht.

Wir bedanken uns auf alle Fälle bei allen Mitgliedern für Ihre positive Resonanz der letzten Monate und werden Euch weiter tagesaktuell informieren.

Am besten informiert werden Sie über unsere Facebookseite, liken und abonnieren Sie diese am besten noch heute. Auch unsere Facebookgruppe „Bowling Betreiber und Manager“ legen wir Ihnen sehr ans Herz, hier findet ein reger Austausch unter Kollegen statt.

Nutzen Sie alle Möglichkeiten, die Ihnen die Regierung zur Verfügung stellt.

Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfen stehen sicherlich ganz oben auf der Liste.

Wir hoffen, dass alle möglichst unbeschadet durch den 2.Lockdown kommen und es in 4 Wochen weitergeht.

Bleiben Sie stark und vor allem gesund!

 

Ihr Bundesverband Bowling e.V.


Informationen des Bundesverband Bowling e. V.

Alle uns zur Verfügung stehenden Informationen zum aktuellen Verlauf der Corona-Krise und deren Auswirkung auf unsere Mitglieder werden immer umgehend auf Facebook gepostet.

Folgende Antworten gingen bisher zu den Schreiben ein:

Hier hilfreiche Infos/Dateien für unsere Mitglieder:

Novemberhilfen voraussichtlich ab dem 25.11.2020 beantragbar: einmalige Kostenpauschale für Unternehmen

Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 16.11.20 keine weiteren konkreten Maßnahmen beschlossen, um das weiterhin hohe Infektionsgeschehen einzudämmen. Erst in der kommenden Woche, am 25. November, wird über weiterführende Maßnahmen ab Dezember 2020 entschieden.

Hier finden Sie die aktuellen Infos bzgl. der Novemberhilfe (Quelle BMWi)

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft temporär untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Weiterhin sind Unterstützungsmaßnahmen für indirekt Betroffene in Planung.

Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.

Indirekt Betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Verbundene Unternehmen: Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sollen Abschlagszahlungen im Monat November 2020 ermöglicht werden.

Die Zuschüsse werden pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro gewährt, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens dies zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU).

Auch junge Unternehmen, die nach November 2019 gegründet worden sind, werden unterstützt. Hier wird der durchschnittliche Wochenumsatz von Oktober 2020 als Bezugspunkt angesetzt. Solo-Selbstständige können ihren Bezugspunkt wählen: sie können als Bezugsrahmen den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 festlegen oder den durschnittlichen Wochenumsatz von November 2019.

Die Hilfen werden mit laufenden Staatshilfen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, verrechnet.

Die Bundesregierung arbeit daran, die Hilfen möglichst schnell per Abschlagszahlungen abgeben zu können. Solo-Selbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

Wenn im November 2020 trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet.

Bei Restaurants wird eine Sonderregelung gelten. Die Umsätze des Außerhausverkaufs werden gänzlich aus den Hilfen herausgenommen und somit nicht angerechnet. Das erfolgt, in dem die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze auf Umsätze begrenzt wird, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen. Umsätze des Außerhausverkaufs werden somit nicht bezuschusst. Aktuelle Umsätze im November 2020 müssen durch diese Maßnahme aber auch nicht angerechnet werden.

Wo können die Hilfen beantragt werden?
Die Anträge sollen in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).

Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen.

Für Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen Steuerberater oder Wirtschaftprüfer. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein. Solo-Selbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt. Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Die Antragstellung der Novemberhilfe erfolgt unabhängig von der Überbrückungshilfe.

Überbrückungshilfe III
Die Überbrückungshilfe wird für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 verlängert und die Konditionen laut Bundesfinanzministerium verbessert.

Regelungen auf Bundesebene

Bitte beachten Sie, dass dies die bundeseinheitliche Festlegung ist, jedes Bundesland hat evtl. weitere Verordnungen (siehe unten).


ARCHIV


Baden Württemberg - Antwort zur Öffnung der Bowlingcenter inkl. Hygienekonzept (vom 04.06.)
Sehr geehrter Herr Klien,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. Mai 2020 an das Staatsministerium in Baden-Württemberg. Das Staatsministerium hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

In Baden-Württemberg fallen Bowlingbahnen, die als reine Sportstätte betrieben werden, unter die Corona-Verordnung Sportstätten. Diese Verordnung ist seit dem 2. Juni 2020 in Baden-Württemberg in Kraft. Sie regelt den Betrieb von allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten. Sie finden diese unter www.baden-wuerttemberg.de in der jeweils gültigen Fassung.

Die Hygienekonzepte sind bei den örtlichen Gesundheitsämtern einzureichen.

Für den Bereich der Gastronomie ist das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zuständig.

Bowlingbahnen die nicht als Sportstätte betrieben werden, fallen in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Daiber

Referat 22 Sport, Sportförderung, kulturelle Angelegenheiten
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart

Berlin - Antwort zur Öffnung der Bowlingcenter inkl. Hygienekonzept (vom 03.06.)
Sehr geehrter Herr Klien,

ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 12.05.2020 und bitte zu entschuldigen, dass ich Ihnen aufgrund der großen Anzahl unterschiedlichster Eingaben von gewerblichen Sportanbietern, gemeinnützigen Sportorganisationen sowie Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung, die meine Verwaltung seit Beginn der Corona-Pandemie erreichen, erst jetzt eine Antwort zukommen lassen kann.

Sicherlich haben Sie bereits den Medien entnommen, dass der Berliner Senat am 28.05.2020 die Neunte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen hat und diese am 30.05.2020 in Kraft getreten ist. Der Text der Verordnung ist unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Gemäß § 5 Absatz 13 SARS-CoV-2-EindV dürfen Fitnessstudios und ähnliche Unternehmen, gewerbliche Sportanlagen, sportbezogene gewerbliche Freizeitangebote, gewerbliche Tanz- und Ballettschulen sowie gewerbliche Bildungsangebote, die das gemeinsame Sporttreiben beinhalten (private Sportschulen), unter folgenden Maßgaben ab dem 2. Juni 2020 geöffnet werden:

  1. die Sportausübung erfolgt kontaktfrei und unter Einhaltung eines Mindestabstands von drei Metern zwischen den Kundinnen und Kunden sowie zu anderen Personen mit Ausnahme des Personenkreises gemäß § 1 Satz 3,
  2. regelmäßige und angemessene Lüftung aller Räume ist zu gewährleisten,
  3. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens acht Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen),
  4. ein Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
  5. die nach § 2 Absatz 1 maßgeblichen Hygiene- und Desinfektionsregelungen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten werden eingehalten; der Zugang zu den Geräten wird über Nutzungs- und Reinigungspläne gesteuert; Umkleiden und WC-Anlagen sind zu öffnen, diese sind regelmäßig zu lüften. Duschen dürfen nicht genutzt werden, sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen,
  6. in Gemeinschaftsumkleideräumen wird die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen mit Ausnahme des Personenkreises gemäß § 1 Satz 3 durchgehend sichergestellt,
  7. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen,
  8. in der Einrichtung vorhandene Saunen, Dampfbäder und ähnliche Einrichtungen sowie Schwimmbecken dürfen nicht geöffnet werden,
  9. § 6 Absatz 2 findet auf gastronomische Angebote entsprechende Anwendung und
  10. für das Personal mit Kundenkontakt gilt § 2 Absatz 4 Nummer 9 entsprechend.

Demnach dürfen auch die Bowlinganlagen Ihrer Mitglieder unter den vorgenannten Voraussetzungen wieder öffnen.

Ich bedauere, dass der Sportbetrieb bei Ihnen solange ruhen musste. Die vom Berliner Senat beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren jedoch zwingend notwendig und eine frühere Öffnung von Anlagen/Einrichtungen für den Indoor-Sportbetrieb unter epidemiologischen Gründen leider nicht möglich.

Diese Bewertung der Pandemie-Lage durch den Berliner Senat wurde auch vom Verwaltungsgericht Berlin bestätigt. Dieses hat die Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen gemäß § 7 Absatz 1 SARS-CoV-2-EindV sowie die (bisherige) Unterscheidung zwischen sportlichen Outdoor- und Indoor-Aktivitäten jüngst mit Beschluss vom 27.05.2020 (Az.: VG 14 L 125/20) für rechtmäßig erklärt, indem es den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eines EMS-Mikrostudios als zulässig, aber unbegründet abgewiesen hat.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle für die bisherige Unterstützung und die Einhaltung der Regelungen danken, die es dem Berliner Senat überhaupt erst ermöglicht haben, die jetzigen Lockerungen zu beschließen. Zugleich bitte ich Sie dringend darum, auch die jetzt geltenden Beschränkungen unbedingt zu beachten. Nur so kann verhindert werden, dass es durch die zugelassenen Lockerungen zu einem Wiederanstieg der Infektionszahlen kommt, welcher den von uns allen gewünschten Prozess eines vorsichtigen und sukzessiven Wiedereinstiegs in das öffentliche Leben gefährden würde.

Falls Sie Fragen zur Neuregelung haben, bitte ich Sie, sich zunächst unter folgendem Link https://www.berlin.de/corona/faq/ zu informieren. Dort erscheinen in Kürze auch FAQ`s zu § 5 Absatz 13 SARS-CoV-2-EindV.

Für weitere Anfragen bzgl. der Regelungen für Fitnessstudios und ähnliche Unternehmen, gewerbliche Sportanlagen, sportbezogene gewerbliche Freizeitangebote, gewerbliche Tanz- und Ballettschulen sowie gewerbliche Bildungsangebote, die das gemeinsame Sporttreiben beinhalten (private Sportschulen), wenden Sie sich bitte an die nunmehr zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (post@senweb.berlin.de).

Für die Wiedereröffnung und die Zukunft der Bowlinganlagen Ihrer Mitglieder wünsche ich Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Cornelia Haase

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Abteilung Sport – IV A 12 –

Klosterstraße 47

10179 Berlin

Schreiben von Bowlingverband e. V. an die Regierungen zur Öffnung der Bowlingcenter inkl. Hygienekonzept
Liebe Mitglieder des Bowlingverband e. V.,

in einem weiteren Schreiben wendet sich der Bowlingverband an alle Landesregierungen. Es wird darin um Klarheit zu den Öffnungsregelungen der einzelnen Länder gebeten.

Herzliche Grüße
Die Vorstandschaft

Schreiben des Bowlingverband e. V. an Landesregierungen

Hygienekonzept des Bundesverband Bowling e. V.

Schreiben von Bowlingverband e. V. (vom 20.04.) UPDATE & Bowling World (vom 06.04.) an die Regierungen
Liebe Mitglieder des Bowlingverband e. V.,

der Bowlingverband richtet sich zum 20.04.20 in einem Schreiben an alle Landesregierungen. Hier erhalten Sie es zur Ansicht (exemplarisch am Beispiel Bayern). Die Antworten der Regierungen stellen wir ebenfalls, laufend aktualisiert zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Die Vorstandschaft

Schreiben des Bowlingverband e. V. an Landesregierungen vom 20.04.20

UPDATE: Antworten der Landesregierungen

Offener Brief der Bowling World an die Bundesregierung vom 06.04.20

Informationen unserer Partner

Offener Brief Colorado Bowling an die Regierung Thüringen vom 23.05.20
Informationen zur Desinfektion unseres Premium-Partners Maric
Schreiben Bella Pool Billard Center München an die Regierung Oberbayern vom 19.05.20
Schreiben DEHOGA Bayern an das Staatsministerium vom 09.05.20
wattline-Mitteilung vom 27.04.20
wattline Einkaufsgemeinschaft für Strom und Gas – Hilfspaket Covid 19

Mitglieder für Mitglieder – gemeinsam sind wir stark . Wir haben ein Hilfspaket geschnürt, Sie sparen Geld und schonen Ihre Liquidität
Im Moment erleben wir eine sehr große Nachfrage nach unserer spezialisierten Dienstleistung. Doch da Sie Verbandsmitglied sind, gehen wir einen Schritt auf Sie zu und bieten Ihnen die Möglichkeit von einem Sonderpaket mit folgendem Inhalt zu profitieren.

1. Energie so günstig wie schon lange nicht mehr einkaufen – und zwar langfristig

Die Börsenpreise sind im Sinkflug und wir bündeln zusätzlich die Energiemengen mehrerer Unternehmen, verhandeln direkt mit den
Energieversorgern und bekommen so Konditionen, die ein einzelner Unternehmer nicht erreichen kann. Und das vollkommen OHNE RISIKO, denn wir arbeiten rein erfolgsbasiert.

2. Liquidität erhöhen durch längeres Zahlungsziel

Die Auszahlung des erfolgsabhängigen Honorars verschieben wir einfach. Und zwar auf mindestens 2021! Das heißt: Sie als Verbandsmitglied erhalten in diesem Jahr die dringend nötige Liquidität: einmal durch sinkende Energiekosten und einmal durch den Einbehalt des Erfolgshonorars. Dieses fällt, je nach Energielieferbeginn, frühestens im Jahr 2021 an – wenn wir gemeinsam gestärkt aus der Covid-19 Situation raus gegangen sind. Als zusätzlichen Bonus erhalten Sie auf die erfolgsabhängige Vergütung 20 % Kooperationsrabatt.

Überzeugt?
Dann senden Sie einfach die beigefügte Beitrittserklärung an uns zurück. Wenn Sie es sich dennoch anders überlegen oder mit der Leistung nicht zufrieden sind, können Sie innerhalb von einem Monat zum Kalendermonatsende unbürokratisch wieder austreten.

Download Beitrittserklärung

Fragen? Wir lieben Löcher im Bauch. So erreichen Sie oder Ihre Beitrittserklärung uns:

+49 8509 9006-5710
+49 8509 9006-7171
energiekosten@wattline.de

BGN - Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe vom 24.04.
Die BGN veröffentlicht Informationen zum Thema Arbeitsschutzstandard COVID 19

BGN - Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe vom 20.04.
Die BGN informiert in einem aktuellen Schreiben, dass zunächst bis 15.09.20 zinslose Stundungen vereinbart werden können.
wattline-Mitteilung vom 07.04.20
Zusammenarbeit heißt für uns auch gemeinsam stark sein. Das möchten wir heute einmal mehr beweisen. Denn vor allem aktuell kommt es bei vielen Unternehmen auf jeden Cent an, den sie einsparen können. Und das merken wir auch gerade jetzt in diesen Zeiten: die Nachfrage nach unserer Dienstleistung, für dauerhaft bessere Energiepreise zu sorgen, explodiert förmlich! Deshalb wenden wir uns heute auch an Sie. Denn wir wollen zuerst unsere bestehenden Kunden und Kooperationsmitglieder bedienen.

1. Energie so günstig wie schon lange nicht mehr einkaufen – und zwar langfristig

Da derzeit die Börsenpreise für Strom und Gas im Sinkflug sind (aber das nicht immer automatisch an die Verbraucher weitergegeben wird), werden wir als Einkaufsgemeinschaft natürlich jetzt diese besondere Marktsituation nutzen. Dafür bündeln wir zusätzlich die Energiemengen mehrerer Unternehmen, verhandeln direkt mit den Energieversorgern und bekommen so Konditionen, die ein einzelner Unternehmer nicht erreichen kann. Und das vollkommen OHNE RISIKO, denn wir arbeiten rein erfolgsbasiert.

2. Vorsicht vor Scharlatanen – vor allem jetzt!

Auf dem Energiemarkt tummeln sich weit über 1000 Energieversorger und tausende Energiedienstleister. Täglich kommen neue hinzu – und es verschwinden auch wieder welche. Doch wie erkenne ich seriöse Angebote und seriöse Versorger und Dienstleister? Das ist oftmals gar nicht einfach. Doch die Alarmlichter sollten bei zu verlockenden Preisversprechungen auf alle Fälle angehen: Was steht im Kleingedruckten? Gibt es versteckte Zusatzkosten? Besteht Preisgarantie? Wir kennen und erkennen die schwarzen Schafe. Und sorgen für faire, dauerhaft günstige Konditionen und für eine gesicherte Versorgung. Nur so viel: Wir sind das Original! Seit der Liberalisierung des Marktes 1999 sorgen wir als Einkaufsgemeinschaft für bessere Energiepreise für unsere Mitglieder. Und in dieser 20jährigen Geschichte ist noch kein von uns vermittelter Energieversorger insolvent gegangen.

3. Liquidität erhöhen durch längeres Zahlungsziel

Die Auszahlung des erfolgsabhängigen Honorars verschieben wir ins nächste Jahr. Das heißt Ihr Mitglied erhält in diesem Jahr die dringend nötige Liquidität: einmal durch sinkende Energiekosten und einmal durch den Einbehalt unseres Erfolgshonorars. Dieses fällt erst im Jahr 2021 an – wenn wir gemeinsam gestärkt aus der Covid-19 Situation raus gegangen sind.

Damit Sie sich um andere Themen für Ihre Mitglieder kümmern können, erstellen wir das komplette Anschreiben, stimmen dieses mit Ihnen ab und versenden es auf dem Weg Ihrer Wahl – postalisch oder per Mail, durch Sie oder uns. Auch um alle weiteren Anfragen und Prozesse kümmern wir uns. Damit Sie und Ihre Mitglieder Zeit, Nerven und Geld sparen.

Neben dem Anschreiben erhält Ihr Mitglied auch eine exklusive einfach Beitrittserklärung. Diese garantiert ihnen eine schnellstmögliche und bevorzugte Aufnahme in die Einkaufsgemeinschaft.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Sebastian Radtke und Katja Wohlleben
wattline GmbH

GEMA-Mitteilung vom 27.03.20
Liebe Gesamtvertragspartner der GEMA,
sehr geehrte Damen und Herren,

folgend unseren vorangegangenen Schreiben wollen wir Sie kontinuierlich über unseren Umgang mit der gegenwärtigen Lage informieren. Die vergangene Woche war geprägt von unterschiedlichen Herausforderungen, aber Telefonkonferenz nach Telefonkonferenz kommen wir besser in Tritt.

Wir danken Ihnen für Ihre schon getätigte Kommunikation mit Ihren Mitgliedern und bitten Sie diese, wenn möglich, weiter zu steigern. Gerade in dieser Lage ist unsere Partnerschaft von eminenter Bedeutung. Durch eine aufeinander aufbauende Kommunikation können wir viele energieverbrauchende und effizienzreduzierende Vorgänge verhindern oder zumindest kanalisieren. Wir können Ihre Mitglieder, unsere Kunden direkt informieren und damit auch unterstützen.

In den letzten 24 Stunden wurde das Thema Abbuchungen von GEMA-Vergütungen bei erteilten SEPA-Mandaten von GSVT-Partnern thematisiert. Sie finden dazu eine offizielle Stellungnahme der GEMA zu diesem Thema, welche hoffentlich hilft Ihre Mitglieder vorerst zu „versorgen“. Bitte haben Sie Verständnis, dass auch bei einer schnellen Notbremsung es einen Bremsweg gibt.

https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/hinweis-zu-automatischen-abbuchungen/

Wir danken für die Zusammenarbeit.
Bleiben Sie gesund!

Mit bestem Gruß
Johannes Everding

BGN - Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe vom 20.03.
Pressemitteilung vom 20.03.20 zum Thema „Versichert im Home Office“: Link
GEMA-Mitteilung vom 20.03.20
Liebe Gesamtvertragspartner der GEMA,
sehr geehrte Damen und Herren,

es ist für uns alle eine schwierige und herausfordernde Zeit. Die Corona-Pandemie hat das Land fest im Griff. Bundesweit müssen Spielstätten, Kulturbetriebe, Gewerbe und Freizeiteinrichtungen vorerst geschlossen bleiben. Die wirtschaftlichen Folgen für die gesamte Wirtschaft sind bereits heute verheerend. Wie lange die Situation andauern wird, weiß momentan niemand. Uns ist bewusst, dass die drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zum Schutz vor der Corona-Pandemie – so notwendig und sinnvoll sie für die Gesellschaft sind – gleichzeitig für Sie, für Ihre Mitglieder und eben auch für die Urheber existenzgefährdend sein können.

Mit vielen von Ihnen waren wir in den letzten Tagen bereits in intensivem Austausch. Es ist uns ein dringendes Anliegen Sie in dieser Krise mit hilfreichen Informationen zu versorgen. Unsere Zusammenarbeit in der Kommunikation ist sehr wichtig für eine durchdringende, weitflächige Kommunikation mit Ihren Mitgliedern/ unseren Kunden.

Unsere Notfall-Maßnahmen für Lizenznehmer sowie weiterführende Informationen finden Sie stets aktuell auf unserer Website unter https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/. Sie finden hier heute konkrete Informationen zum Umgang mit Dauerlizenzen. Es ist uns sehr wichtig, dass diese Informationen Ihre Mitglieder/ unsere Kunden schnell erreicht. Nach unserem Verständnis erlaubt die Maßnahme, dass die Kunden sich erst – wie wir uns auch – mit anderen, sehr drängenden Herausforderungen beschäftigen können.

Zum Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden der GEMA gelten seit dem 16. März weitgehend Home Office-Regelungen. Daraus ergeben sich Verzögerungen bei der Beantwortung von Fragen, Vorgängen und Entscheidungen. Meine Kolleginnen, Kollegen und ich bemühen uns trotz der Herausforderungen Ihnen Partner zu sein.

Je umfassender eine Krise das Leben bestimmt, desto stärker gewinnt Kultur für den Menschen an Bedeutung. Bei allen notwendigen Maßnahmen, die wir jetzt in Deutschland, in Europa und außerhalb Europas treffen, müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass die Musikkultur eine Zukunft hat.

Ich wünsche Ihnen für die kommenden Wochen von ganzem Herzen viel Kraft, Durchhaltevermögen und Zuversicht. Vor allem aber: Bleiben Sie gesund!

Mit bestem Gruß
Johannes Everding

SKY vom 18.03.20
SKY hat entschieden, allen gewerblichen SKY-Kunden rückwirkend zum 14.03.20 die Gebühr für SKY zu erlassen, bis wieder ein adäquates Live-Sport TV Programm angeboten werden kann.

Die Kunden werden darüber per E-Mail und postalischem Schreiben von SKY informiert.

BGN - Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe vom 17.03.
Die BGN bietet ihren Mitgliedsbetrieben die zinslose Stundung der anstehenden Mitgliedsbeiträge an. Link zur Pressemitteilung

Werden Sie noch heute Mitglied
und Teil unserer starken Bowling-Gemeinschaft