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WOLFSBURG

Bowl Trade Show

LEIPZIG

2022

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Unsere neuen Industriepartner

Bundesverband Bowling e. V.

Der starke Partner für Bowlinganlagenbetreiber und die Industrie

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Bundesverband Bowling e. V. - Der starke Verband für Bowlinganlagenbetreiber und die Industrie


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Industriepartner
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Ihr starker Partner

Gegründet 1986, sieht sich der Bundesverband Bowling e. V. als Berater, Unterstützer und Dienstleister für Bowlinganlagen im gesamten deutschsprachigen Raum.

Ein starkes Team in Vorstandschaft und Zentrale kümmert sich um die Belange der Mitglieder und geht Kooperationsverträge mit Industriepartnern ein, die allen Anlagenbetreibern zugute kommen.

Stets im Vorteil

Mit 30 Jahren Erfahrung, stehen wir unseren Mitgliedern als potenter Partner in allen Geschäftsbereichen zur Verfügung.

Zusammen mit unseren Industrie- sowie Premiumpartnern bieten wir eine Fülle an Vorteilen für unsere Mitglieder, vom aktiven Miteinander über Einkaufsvorteile bis hin zu exklusiven Rabatten.


Öffnungszeiten Geschäftsstelle

Ihre Ansprechpartnerin: Kerstin Plentinger

Montag: 08:30 – 13:00 Uhr

Dienstag: 08:30 – 13:00 Uhr

Mittwoch: 08:30 – 13:00 Uhr

Freitag: 08:30 – 13:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit unter 0941 – 40 10 79
Zusätzlich: 0175 – 84 76 111

E-Mail: info@bowlingverband.de


Werden Sie noch heute Mitglied
und Teil unserer starken Bowling-Gemeinschaft


Kurz-News

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+++ Corona-Hilfen: Frist für Schlussabrechnungen ist der 30. Juni 2023+++

Die Schlussabrechnungen zu den Coronahilfen (Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfe) sind bis zum 30. Juni 2023 über einen prüfenden Dritten den Bewilligungsstellen über das Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einzureichen.

Schlussabrechnungen müssen zwingend für die Überbrückungshilfen 1 bis 4 sowie die November- und Dezemberhilfen erstellt werden.

Es besteht allerdings die Möglichkeit, in Einzelfällen eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 über das Antragsportal zu beantragen.

Werden keine Schlussabrechnungen fristgerecht eingereicht, droht die Rückzahlung der Beihilfen.

Foto: Jamie Hunt on unsplash
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