Mitglieder-Information unseres Premium-Partners Hähnel

Mitglieder-Information unseres Premium-Partners Hähnel

Unser Premium-Partner Hähnel informiert zur Ertragsausfallversicherung.

In einer Ertragsausfallversicherung bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung (das ist dasselbe) sind Ausfälle infolge eines versicherten Sachschadens versichert. Also z.B. nach einem Brand der Leitungswasserschaden.

Etwas ganz anderes ist eine Schließung eines Betriebes von hoher Hand aufgrund des Infektionsschutzgesetzes. In der Betriebsschließungsversicherung sind Kosten und Umsatzausfälle versichert, falls aufgrund des Infektionsschutzgesetzes eine Schließung, Dekontamination, Warenvernichtung oder Berufsverbote angeordnet wird.

Schon auf bloßen Verdacht hin können Behörden eine vollständige Betriebsschließung veranlassen. Zudem sind sie berechtigt Tätigkeitsverbote gegen den Betriebsinhaber oder die Mitarbeiter auszusprechen, Warenbestände einzuziehen sowie Desinfektion von Betriebsräumen anzuordnen. Neben der Sorge über die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern steht der Betreiber vor einem gravierenden Problem: Während die Einnahmen fehlen, laufen die betrieblichen Kosten wie Gehälter, Miete, Pachten etc. weiter. Sobald die Liquidität erschöpft ist, entsteht eine existenzbedrohende Situation. Mit einer Betriebsschließungsversicherung wird diese existenzbedrohende Lücke geschlossen. In erster Linie sind damit Maßnahmen gemeint bei Verdacht auf z.B. Salmonellen, Meningokokken oder Tuberkulose.

Grippe-Viren werden von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen, daher ist es unwahrscheinlich, dass eine Behörde aufgrund des Infektionsschutzgesetzes den Betrieb schließen wird, da er nicht Quelle einer Infektion sein kann, sondern nur Übertragungsort – genau wie z.B. öffentliche Verkehrsmittel.

Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) sagt uns allerdings im
§ 33 Gemeinschaftseinrichtungen:
Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.

Im nationalen Pandemieplan des Robert Koch Institutes sind verschiedene infektionshygienische Maßnahmen genannt, unter die auch präventive Schließungen von Gemeinschaftseinrichtungen fallen.

Es ist also nicht auszuschließen, dass im weiteren Verlauf mit dem aktuellen Covid-19; Erreger: SARS-CoV-2 doch derartige Maßnahmen ergriffen werden. Die Betriebsschließungsversicherung wäre dann erstattungspflichtig.

Hier ein paar Rechenbeispiele für eine Betriebsschließungsversicherung:

Versicherter Tagessatz Haftzeit 30 Tage Haftzeit 60 Tage
1.000 € 107,10 € 214,20 €
2.000 € 214,20 € 428,40 €
3.000 € 321,30 € 642,60 €
4.000 € 428,40 € 856,80 €
Usw.

Bei saisonalen Umsatz-Schwankungen können auch für die Sommermonate andere Tagessätze als für die Wintermonate vereinbart werden.

Angeordnete Vernichtung von Lebensmitteln ist bis 10.000 € mitversichert.

Ich hoffe, dass diese Informationen helfen. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße aus dem schönen Mülheim

Ulrich Hähnel