Pressemitteilung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Pressemitteilung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Zahlungserleichterungen für betroffene Betriebe
BGN verlängert „Corona-Sonderkonditionen“

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat entschieden, die bislang bis Jahresende eingeräumten Zahlungserleichterungen (Stundungen und Ratenzahlungen) für von Corona betroffene Betriebe auch über den 31.Dezember 2021 hinaus zinsfrei zu ermöglichen. Dies betrifft aktuelle Fälligkeiten sowie die ersten beiden Vorauszahlungsraten (15.01. und 15.03.2022).

Wie bisher gilt die Voraussetzung, dass der Unternehmer seine Zwangslage glaubhaft macht.

Was müssen Unternehmen tun?

Im Service-Center der BGN kann die Stundung formlos beantragt werden:

per Telefon: 0621 4456 – 1581

per E-Mail: beitrag@bgn.de