Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: E-Zigaretten sind in Gastro-Betrieben in NRW erlaubt, denn es wird "verdampft" und nicht geraucht.
Ein Kölner Gastwirt hatte genug vom strengen Nichtraucherschutzgesetz in NRW und wollte seinen Gästen den Einsatz von E-Zigaretten in seinen Räumen...
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